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Wir haben uns als ambulanter Pflegedienst auf Wohngemeinschaften für Senioren spezialisiert. Mit der Spezialisierung im Bereich Demenz erleben wir immer wieder das wir GUTES tun.
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Lexikon zur Pflegebegriffen

Hier erklären wir Ihnen Begriffe aus dem Bereich der ambulanten Pflege:

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II erfolgt zum 1. Januar 2017 die Umstellung der Pflegestufen auf die Pflegegrade.

Dabei werden Menschen mit rein körperlichen Einschränkungen jeweils in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet, Personen mit anerkannt erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA) kommen jeweils in den übernächsten Pflegegrad.

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade hat zum Ziel, Bedürfnisse von Demenzkranken stärker zu berücksichtigen, außerdem werden insgesamt höhere Leistungen für Pflegebedürftige vorgesehen. Bei den Pflegestufen richtete sich die Einstufung wesentlich nach dem Zeitaufwand der Pflegepersonen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird der Grad der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen in sechs Bereichen eingeschätzt, was eine holistischere Form der Begutachtung erlaubt:

  1. Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten
  2. Psychosoziale Unterstützung
  3. Hilfsbedarf in der Nacht
  4. Hilfsbedarf tagsüber
  5. Unterstützung bei krankheitsbedingten Verrichtungen (Medikamenteneinnahme o.ä.)
  6. Hilfsmanagement (Organisation der Hilfeleistungen)

Die Gelder, die monatlich seitens der Pflegeversicherung an Menschen gezahlt werden, welchen eine Pflegebedürftigkeit attestiert wird, werden durch das 2. Pflegestärkungsgesetz erhöht. Die Leistungen, welche sich für die einzelnen Pflegegrade ergeben, sind wie folgt:

  Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Geldleistung ambulant 125 € 316 € 545 € 728 € 901 €
Sachleistung ambulant   689 € 1298 € 1612 € 1995 €
Leistungsbetrag stationär 125 € 770 € 1262 € 1775 € 2005 €

Quelle: Wikipedia

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